Interne Vorschriften

HOSTAL MOSCATEL

Gemäß den geltenden Tourismusvorschriften ist diese Hausordnung für alle Gäste und Besucher des Betriebs verbindlich. Mit der Buchung und dem Aufenthalt in der Unterkunft werden diese Regeln vollständig akzeptiert.

Die im Betrieb untergebrachten Personen unterliegen während ihres Aufenthalts dieser Hausordnung, die als verbindlicher Vertrag gilt und eingehalten werden muss. Andernfalls behält sich die Geschäftsleitung das Recht vor, Personen abzuweisen oder des Hauses zu verweisen.

ANMELDUNG, Aufnahmedokument

1-. Voraussetzung für die Nutzung der Unterkunftseinheiten ist die vorherige Anmeldung des Gastes unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments. Die Registrierung aller Gäste ist gemäß Gesetz 4/2015 vom 30. März zum Schutz der öffentlichen Sicherheit verpflichtend.

2-. Jeder Gast muss vor der Aufnahme ein Aufnahmedokument ausfüllen und unterzeichnen, das mindestens folgende Angaben enthält: Name, Kategorie und Registrierungsnummer des Betriebs, Nummer oder Bezeichnung der Unterkunftseinheit, Anzahl der Personen, die diese belegen werden, Verpflegungsart, An- und Abreisedaten sowie, sofern der Vertrag zwischen dem Gast und dem Betreiber abgeschlossen wurde, den Unterkunftspreis.

3-. Die Anmeldung Minderjähriger ohne ihre gesetzlichen Erziehungsberechtigten ist untersagt.

  1. ZEITEN
      • Der Check-in ist ab 14:00 Uhr möglich.
      • Der Check-out muss vor 11:30 Uhr erfolgen.
      • Späte Abreisen können zusätzliche Kosten verursachen.
      • „Der Gast hat das Recht, die Unterkunftseinheit ab 12:00 Uhr des ersten Tages des gebuchten Zeitraums bis 11:30 Uhr des angegebenen Abreisedatums zu belegen. Eine abweichende Regelung kann individuell vereinbart werden und muss in diesem Fall im Aufnahmedokument festgehalten werden. In Zeiten maximaler Auslastung kann der Hotelbetrieb die Bereitstellung der Unterkunftseinheit für den Gast um höchstens zwei Stunden verzögern.“ Art. 15 des Dekrets 47/2004 vom 10. Februar über Hoteleinrichtungen.
  1. IDENTIFIKATION DER GÄSTE
      • Alle Gäste müssen sich gemäß den geltenden Rechtsvorschriften ausweisen.
      • Nur an der Rezeption oder über das Online-Check-in-System registrierte Personen dürfen im Betrieb übernachten.
      • Der Zutritt oder die Übernachtung nicht registrierter Personen ist strikt untersagt.
  1. MINDERJÄHRIGE
      • Minderjährige dürfen nur in Begleitung ihres ordnungsgemäß ausgewiesenen Vaters, ihrer Mutter oder eines gesetzlichen Vormunds untergebracht werden.
      • Minderjährige, die allein oder in Begleitung anderer Personen als ihrer gesetzlichen Vertreter reisen, werden nicht aufgenommen.
  1. RUHE UND ZUSAMMENLEBEN
      • Die Ruhe und der Frieden der anderen Gäste sind jederzeit zu respektieren.
      • Partys oder Versammlungen in den Zimmern sind strikt verboten.
      • Das Abspielen von Musik über Mobiltelefone, kabellose Lautsprecher, Computer oder andere Geräte, die Störungen verursachen können, ist untersagt.
      • Ein respektvolles Verhalten gegenüber anderen Gästen, Nachbarn und dem Personal des Betriebs ist jederzeit einzuhalten.
  1. ZIMMERBELEGUNG
      • Die Anzahl der Personen darf die bei der Buchung angegebene Personenzahl nicht überschreiten.
      • Jedes Zimmer hat eine maximale Kapazität, die jederzeit einzuhalten ist.
      • Bei Nichteinhaltung dieser Regel kann der Aufenthalt sofort beendet werden.
  1. RAUCHVERBOT
      • Das Rauchen in Zimmern, Badezimmern, innenliegenden Gemeinschaftsbereichen und allen anderen Bereichen des Betriebs ist verboten.
      • Bei Nichteinhaltung dieser Regel kann der Aufenthalt sofort beendet werden.
  1. HAUSTIERE

Im Hostal Moscatel verstehen wir, dass Haustiere zur Familie gehören, und freuen uns, sie willkommen zu heißen, sofern folgende Regeln eingehalten werden:

      • Es ist nur ein Haustier pro Zimmer erlaubt.
      • Nur Hunde und Hauskatzen mit einem Gewicht von bis zu 10 kg werden akzeptiert.
      • Exotische Tiere sind nicht gestattet, darunter unter anderem Reptilien, Vögel, Nagetiere, Spinnentiere, Wildtiere oder jede Art, die üblicherweise nicht als Haustier gilt.

Es wird ein entsprechender Haustierzuschlag pro Tier und Nacht gemäß den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Tarifen erhoben.

Die Eigentümer sind jederzeit für das Verhalten ihres Haustieres sowie für etwaige Schäden, Beschädigungen, außerordentliche Reinigungen oder Beeinträchtigungen verantwortlich, die dem Betrieb, anderen Gästen oder Dritten entstehen.

Haustiere müssen jederzeit unter Aufsicht ihrer Eigentümer bleiben und dürfen unter keinen Umständen allein im Zimmer gelassen werden.

Aus Respekt vor der Ruhe und dem Wohlbefinden der anderen Gäste:

      • Haustiere müssen in den Gemeinschaftsbereichen unter Kontrolle gehalten werden.
      • Tiere, die aggressives Verhalten zeigen oder wiederholt Störungen verursachen, werden nicht zugelassen.
      • Wenn ein Haustier bellt, miaut oder Geräusche macht, die andere Gäste stören, kann der Betrieb die sofortige Ergreifung von Korrekturmaßnahmen verlangen.

Ausdrücklich verboten ist:

      • Die Nutzung von Betten, Bettwäsche, Handtüchern, Decken, Kissen oder anderen Einrichtungsgegenständen des Betriebs für Haustiere.
      • Das Baden, Pflegen oder Bürsten von Haustieren in den Badezimmern oder Duschen der Zimmer.
      • Das Angeschlossenlassen von elektrischen Geräten zur Pflege, Fütterung oder Überwachung von Haustieren, wenn diese ohne Aufsicht sind.

Beim Check-in kann der Betrieb den aktuellen Impfausweis oder entsprechende Nachweise für das Haustier anfordern.

Der Betrieb behält sich das Recht vor, den Zutritt zu verweigern oder den Aufenthalt ohne Rückerstattungsanspruch zu beenden, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden oder wenn das Haustier Störungen, Sicherheitsrisiken oder Schäden an den Einrichtungen verursacht, da dies als wesentliche Bedingung der vom Gast akzeptierten Buchung gilt.

  1. REINIGUNG UND WÄSCHEWECHSEL

Um den Wasser-, Energie- und Wäscheverbrauch zu optimieren, gelten folgende Servicehäufigkeiten:

      • Handtuchwechsel alle 2 Tage.
      • Bettwäschewechsel alle 4 Tage.

Gäste, die zusätzliche Wechsel wünschen, können diese an der Rezeption anfordern. Dabei gelten folgende Aufpreise:

      • Außerordentlicher Doppelbettwäschewechsel: 10 € pro Wechsel.
      • Außerordentlicher Einzelbettwäschewechsel: 8 € pro Bett und Wechsel.

Diese Beträge können dem Zimmerkonto belastet oder direkt an der Rezeption bezahlt werden.

  1. PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDE
      • Der Betrieb übernimmt keine Haftung für Geld, Schmuck, Dokumente oder Wertgegenstände, die in Zimmern oder Gemeinschaftsbereichen zurückgelassen werden.
      • Jeder Gast ist für die Aufbewahrung seiner persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich.
  1. SCHÄDEN AN DEN EINRICHTUNGEN
      • Gäste haften finanziell für Schäden, die sie oder ihre Begleiter verursachen.
      • Der Betrieb kann die Kosten für erforderliche Reparaturen, Ersatz oder außerordentliche Reinigung in Rechnung stellen.
  1. SICHERHEIT
      • Die Manipulation von Sicherheitseinrichtungen, Alarmanlagen, Feuerlöschern oder technischen Anlagen des Betriebs ist strengstens untersagt.
      • Flure, Zugänge und Notausgänge müssen jederzeit frei von Hindernissen gehalten werden.
      • Aus Sicherheits- und Brandschutzgründen ist das Rauchen in Zimmern, Badezimmern, innenliegenden Gemeinschaftsbereichen und allen anderen Bereichen des Betriebs verboten.
      • Die Verwendung von Bügeleisen, Kochplatten, Tauchsiedern, tragbaren Heizgeräten oder anderen wärmeerzeugenden Geräten, die nicht zur Ausstattung des Betriebs gehören, ist nicht gestattet.
      • Die Verwendung von Mehrfachsteckdosen, Verlängerungskabeln, Steckdosenleisten oder anderen Geräten zur Erhöhung der verfügbaren elektrischen Anschlüsse im Zimmer ist nicht gestattet.
      • Elektrische Geräte mit hohem Stromverbrauch, die nicht für den üblichen Gebrauch in einer Touristenunterkunft bestimmt sind, dürfen nicht angeschlossen werden.
      • Das Laden oder Lagern von Elektrorollern, Elektrofahrrädern, Lithiumbatterien mit hoher Kapazität oder anderen Geräten, die nach Ansicht der Geschäftsleitung ein Sicherheitsrisiko für den Betrieb darstellen könnten, ist in den Zimmern verboten.

Bei Nichteinhaltung dieser Regeln kann das Gerät sofort eingezogen, der Aufenthalt ohne Rückerstattungsanspruch beendet und gegebenenfalls Schadensersatz gefordert werden.

  1. HAUSRECHT UND VERWEISUNG

Die Geschäftsleitung kann den sofortigen Verlassen des Betriebs verlangen, ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge und unbeschadet etwaiger rechtlicher Schritte, wenn ein Gast:

      • Diese Hausordnung nicht einhält.
      • Andere Gäste stört.
      • Aggressives, beleidigendes oder asoziales Verhalten zeigt.
      • Nicht registrierte Personen beherbergt.
      • Schäden an den Einrichtungen verursacht.
      • Sicherheitsvorschriften nicht einhält.
      • Unerlaubte oder gesetzeswidrige Aktivitäten ausübt.
  1. ANERKENNUNG DER HAUSORDNUNG

Der Aufenthalt im Betrieb impliziert die Anerkennung und Einhaltung dieser Hausordnung sowie der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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